Tägliche Archive: 16. März 2015


Hamburger Charta

Als Antwort auf die Dresdener Thesen hat Tegida eine Hamburger Charta entworfen und fordert darin alle Rassisten dazu auf, sich ähnlich wie in den Pegida Thesen von allem Möglichen zu distanzieren. Zum guten Schluss sollen sie sich als intellektuell neutral deklarieren.

Wir, die toleranten Menschen Europas, fordern jeden Pegidaanhänger, Alltagsrassisten, Rassisten, jede rassistische Vereinigung und jede rassistische Organisation auf, diese einfachen 7 Punkte anzuerkennen und sich durch Unterzeichnung dazu zu bekennen. Dies wäre ein wichtiger Schritt, das verlorengegangene Vertrauen in Menschen mit anderer Meinung zurückzugewinnen.

 

„Tegida Charta – Charta für den antirassistischen Frieden in Deutschland“
An alle Pegidaanhänger, Alltagsrassisten, Rassisten, rassistischen Vereine, Organisationen und Parteien etc. in Deutschland.

 

  1. Ohne Unterschied, ob deutscher Staatsbürger oder nicht, bekennen sich alle unterzeichnenden Rechtsgesinnten, rechtsgerichteten Gemeinschaften, Verbände und Parteien zu der vom Grundgesetz garantierten, gewaltenteiligen, rechtsstaatlichen und demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Unterzeichner bekennen sich zum aktiven und passiven Wahlrecht des Menschen sowie zur sexuellen Selbstbestimmung und zur Religionsfreiheit. Sie akzeptieren das Recht eines jeden Menschen gleich welcher Herkunft auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
  2. Die Unterzeichner erklären, dass sie nicht auf eine Errichtung eines diktatorischen NS-Staates abzielen und das bestehende System und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vollumfänglich akzeptieren. Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen wird ohne Bedingung anerkannt.
  3. Die Unterzeichner erklären die aufgeklärte, weltoffene und tolerante Prägung der Kultur in Europa zu respektieren und diese nicht beeinflussen zu wollen. Auch die Mitarbeit und Förderung beim Ausstieg aus der rechtsextremen Szene wird zentraler Punkt der unterzeichnenden Rechtsgesinnten und rechtsgerichteten Institutionen. Davon ist das Recht auf Meinungsfreiheit nicht betroffen.
  4. Die Unterzeichnenden erklären mit ihrer Unterschrift, dass Organisationen wie NSU, B&H, VRBHV, NF und ähnlich geartete rechtsradikale Terrororganisationen von ihnen als KRIMINELLE TERRORISTISCHE VEREINIGUNGEN eingestuft werden, welche der Weltoffenheit schaden und nicht die Werte der Toleranz/Vielfalt vertreten. Sie erklären ihren Verzicht auf jegliche Unterstützung für oder auch von solchen Vereinigungen und garantieren dafür, dass aus ihren Einrichtungen keinerlei Mittel oder persönliche Unterstützung an solche Organisationen gehen oder von diesen akzeptiert werden.
  5. Politiker, Populisten oder andere Personen, welche Werte proklamieren, die den kriminellen Werten oben genannter Organisationen entsprechen, werden von den Unterzeichnenden umgehend mit Parteiverboten, Redeverboten oder gar Hausverboten in rechtsgesinnten Einrichtungen belegt.
  6. Die Unterzeichnenden erklären, dass sie auf rechtsgerichtete Musik, Bilder, Zeitungen, Zeichnungen, Internetseiten, Facebookseiten, Kommentare sowie physische oder psychische Übergriffe und die Anstiftung zu ebensolchen und deren Nutzung verzichten. Sie garantieren ihre Mitarbeit bei der Bekämpfung von parallelgesellschaftlichen Verhältnissen in rassistisch geprägten Orten in diversen Großstädten, Kleinstädten und Dörfern in Europa.
  7. Alle unterzeichnenden rechtsgerichteten Verbände, Parteien und Einrichtungen erklären sich für intellektuell neutral.

Zum Vergleich hier noch das Pedida Papier, dass Bachman persönlich und irgendwie anmaßend an die Frauenkirche geklebt hat:

DresdenerThesen