Abgrenzung: Rechtsradikalismus, Rechtsextremismus, Neonazismus


Die drei Begriffe Rechtsradikalismus, Rechtsextremismus und Neonazi werden oft synonym verwendet, sind es aber nicht. Die Differenzierung dieser Begriffe macht es möglich, die jeweiligen Gruppen besser einordnen zu können. Muss man von rechtsradikalen Gewalttaten fürchten? Sind Rechtsextreme automatisch auch Neonazis? Man kann diese Gruppen alle in einen Topf werfen, differenzierte Auseinandersetzung funktioniert so aber nicht. Eine scharfe Abgrenzung ohne fließende Übergänge ist allerdings kaum möglich, da es kein homogenes ideologisches Konzept innerhalb der verschiedenen Gruppierungen am rechten Rand gibt.

Gemeinsamkeiten

Rechtsradikalen, -extremen und Neonazis verfolgen ähnliche Ziele und weisen folgende Gemeinsamkeiten auf:

  • Fremdenfeindlichkeit insbesondere auch
    • Antisemitismus und
    • Islamfeindlichkeit
  • Rassismus
  • Nationalismus
  • Antipluralismus
  • Antiindividualismus
  • Holocaust Leugnung

In der Regel treten sie für ein antidemokratisches, autoritäres System ein und verachten unsere Parlamentarische Demokratie. Es herrscht innerhalb dieser Ideologien die Meinung, dass die Herkunft (z.B. Ethnie, Rasse oder Nationalität) den Wert eines Menschen bestimmen.

Die Unterschiede, kurze Version:

Rechtsradikalismus respektiert, im Gegensatz zu den anderen beiden Ideologien, die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Rechtsradikale werden daher im Gegensatz zu den anderen nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Neonazis streben zusätzlich an, das “Dritte Reich” wieder oder eine ihm ähnliche Staatsform zu errichten.

Die Unterschiede, lange Version:

Rechtsradikal

Als radikal (lat. radix, Wurzel) werden von der Bundeszentrale für politische Bildung politisch-ideologische Grundeinstellungen bzw. Bestrebungen bezeichnet, die Fragen oder Probleme mit besonderer Konsequenz und einseitiger Kompromisslosigkeit lösen wollen. Dabei wird nicht zwangsläufig gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen. Radikale Gruppen werden vom Verfassungsschutz nicht beobachtet, da sie die Verfassung respektieren und laut Verfassungsschutz ihren legitimen Platz in unserer Gesellschaft haben.

Rechtsextrem

Als rechtsextrem bezeichnet man Personen oder Gruppen, die sich durch eine Ablehnung der  freiheitlich-demokratische Grundordnung auszeichnen und auch vor der Anwendung von Gewalt nicht zurückschrecken. Rechtsextreme Gruppierungen und Personen können vom Verfassungsschutz überwacht werden.

Neonazismus

Neonazis bekennen sich zur Ideologie des Nationalsozialismus und glorifizieren diesen. Sie streben die Errichtung eines Staates nach Vorbild des “Dritten Reichs” an. Neonazis sind gleichzeitig auch Rechtsextremisten. Umgekehrt gilt dies nicht immer.


Dieser Beitrag basiert auf Artikeln der Bundeszentrale für politische Bildung, des Verfassungsschutzes, sowie einem Artikel der Caritas.

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