Meinungsfreiheit 1


mini_paragraphIch erlebe es immer wieder, dass User in Foren oder auf Facebook allergisch auf gelöschte Beiträge oder Kommentare reagieren. Dann wird immer schnell geschrien, dass die Meinungsfreiheit verletzt würde. Auch der Vorwurf der Zensur wird in solchen Fällen immer wieder laut. Das wäre ziemlich starker Tobak, stellt die Meinungsfreiheit doch einen der Grundpfeiler unserer Gesellschaft dar. Im folgenden wollen wir uns mal anschauen, was Meinungsfreiheit eigentlich ist.

Die Meinungsfreiheit ist zu Recht im Grundgesetz, also in unserer Verfassung, in Artikel 5 verankert:

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Klingt erst mal so, als ob ein Kommentar in einem Forum nicht gelöscht werden dürfte, oder? Dem ist nicht so. Denn das Recht seine Meinung zu äußern bleibt von der Löschung unberührt. Niemand hindert den Verfasser daran, auf einer eigenen Plattform (z.B. einem Blog) seine Meinung kund zu tun. Artikel 5 sagt nichts darüber aus, dass dritte verpflichtet sind, dem Verfasser eine Plattform zu bieten auf der er seine Meinung verbreiten kann. Auch von Zensur kann dabei keine Rede sein, da Zensur von Staatlicher Seite ausgeübt wird (siehe z.B. Definition im Duden oder bei der Bundeszentrale für politische Bildung). Johannes Hofmann vom Musiker-Board hat zu dem Thema Meinungsfreihat, Zensur auch etwas geschrieben, dass sich zu lesen lohnt.


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